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P R E I S E & T E R M I N E
Rechnungen für Heilpraktiker*innen werden nicht von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Falls Sie eine Zusatzversicherung für Heilpraktiker haben oder privatversichert sind, können Sie die Rechnungen nachträglich bei der Versicherung einreichen und Sie bekommen in der Regel eine (Teil-)Erstattung. Bitte sprechen Sie vorab mit Ihrer Versicherung für Details.
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